Tierschutz

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Zweck des Tierschutzgesetzes ist es:

„aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“.

Legehennen in ihrem viel zu kleinen Käfig
Schächten von Schafen … immer noch gang und gäbe.

Auszug aus dem Tierschutzgesetz 

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

§ 3

Es ist verboten

ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Unser Appell

  • Wir sind ein Tierschutzverein mit all seinen Rechten und Pflichten.
  • Wir haben ein Tierheim und versorgen jährlich ca. 1400 Tiere.
  • Wir übernehmen Verantwortung für Tiere, deren Besitzer sie abgegeben müssen, aussetzen oder die aus schlechter Haltung vom Veterinäramt abgenommen oder beschlagnahmt werden.
  • Wenn man in Not geraten ist und Tiere nicht mehr versorgt werden können, wenden Sie sich bitte an das Tierheim.
  • Kein Tier verdient es, zu leiden, weil man die notwendige ärztliche Versorgung nicht zahlen kann.
    Kein Tierarzt wird seine Hilfe verweigern.
  • Wartet Sie nicht solange, bis jede Hilfe zu spät kommt und nur noch Euthanasie die Erlösung für das Tier ist.
  • Wir helfen nach Prüfung der persönlichen Verhältnisse, sollte die Haltung eines Tieres nicht mehr gewährleistet sein.