Gassigänger

Patenschaft / Hunde ausführen

Immer wieder wird im Tierheim angefragt, ob man unsere Hunde ausführen darf. Jedes Tierheim überlegt sich dabei ein eigenes Konzept, bei der Gestaltung des Spazierenführens.

  • Ein Gassigänger-Vertrag läuft über ein halbes Jahr oder ein komplettes Jahr. Für die Laufzeit trägt der Tierfreund einen Tierschutzbeitrag
    für das Tierheim bei: 50/100 Euro für Nichtmitglieder, 25/50 Euro für Mitglieder des Vereins.
  • Montag bis Sonntag ist das Spazierenführen von 9:30 Uhr bis 13 Uhr möglich.
    Von Montag bis Donnerstag auch am Nachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
  • Gassigänger sind dadurch namentlich bekannt und achten sorgsamer auf einen reibungslosen Ablauf.
  • Gassigänger müssen wissen, dass der Hund Eigentum des Tierschutzvereins ist und die Vermittlung an potentielle Besitzer Vorrang hat.
  • Gassigänger können zu stattfindenden Infotagen und Fortbildungen eingeladen werden.
  • Während des Ausführens sind die Gassigänger über eine Unfallversicherung und Haftpflichversicherung vor Schäden abgesichert
  • Durch Akzeptieren der Bedingungen passieren selten Vorkommnisse und die Tiere werden bestmöglichst betreut und auf die Vermittlung vorbereitet

Die Vertragsbedingungen zum Vertrag können Sie unter Downloads herunterladen oder durchlesen.

Wenn Sie Interesse am Abschluss eines Gassigänger-Vertrages haben oder gerne weiter informiert werden wollen, besuchen Sie unsere Hundepfleger zu unseren Besuchszeiten im Tierheim (Freitag, Samstag und Sonntag von 14:00 bis 16:00 Uhr)

Es macht Freude mit einem Hund spazieren zu gehen – es ist gesund und der Mensch trägt dazu bei, das Wohlbefinden unserer anvertrauten Tiere zu unterstützen.