+++  Das Tierheim ist ab sofort wieder für Besucher geöffnet. Besuchszeiten: Samstag und Sonntag von 14-16 Uhr. Freitags gilt weiterhin Besuch nach Terminvereinbarung.+++   Tierschutzgesetz §1: Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. – Für uns Tierschützer gibt es keine vernünftigen Gründe. 
Büro- und Fundtieraufnahme – täglich von 8 bis 17 Uhr