Unsere Besuchs- und  Vermittlungszeiten sind Fr-So 14-16 Uhr Tierschutzgesetz §1: Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. – Für uns Tierschützer gibt es keine vernünftigen Gründe.  
Büro- und Fundtieraufnahme – täglich von 8 bis 17 Uhr