Eigenes Tier abgeben
Hinweise für die Übereignung eines Tieres
Das Tierheim kann Übereignungstiere aufnehmen, sofern die Räumlichkeiten für die Tiere zur Verfügung stehen. Zunächst muss sichergestellt werden, dass Fund- und Verwahrtiere untergebracht werden können. Rufen Sie bitte vorab im Tierheim an und besprechen Ihr Anliegen. Sollte das Tierheim die Aufnahme in Aussicht stellen, finden sie folgend einen Überblick über die anstehenden Schritte. Die jeweilige Abgabegebühr besprechen Sie dann persönlich mit den Pflegern. Eine Versicherung für die Aufnahme eines Tieres von Seiten des Tierheims ist nur für eine kurze Zeit aussagekräftig. Sollten Sie erst 1-2 Wochen nach dem Gespräch wieder Kontakt aufnehmen mit dem Tierheim, haben sich möglicherweise die Rahmenbedingungen verändert.
Gesundheitszeugnis
Lassen Sie bei einem Tierarzt das Gesundheitszeugnis ausstellen, welches auf unserer Homepage unter folgendem Link zu finden ist: https://tierheim-ulm.de/wp-content/uploads/Gesundheitszeugnis.pdf. Mit einer Voruntersuchung ersparen Sie Ihrem Tier einen längeren Aufenthalt in der Quarantänestation. Das Zeugnis erhält seine Gültigkeit, wenn es komplett ausgefüllt ist und bis spätestens 3 Tage nach Untersuchung mit dem Tier im Tierheim übereignet wird.
Aufnahme eines Hundes mit Gesundheitszeugnis
Der Hund benötigt eine gültige Impfung gegen SHPPi-LT, die im Impfpass nachweisbar ist. Dazu muss der Hund gechipt sein und frisch entwurmt.
Aufnahme einer Katze mit Gesundheitszeugnis
Die Katze benötigt eine gültige Impfung gegen SST, die im Impfpass nachweisbar ist. Dazu muss die Katze gechipt sein und frisch entwurmt. Handelt es sich um ein erwachsenes Tier, lassen Sie vor der Übereignung noch die Kastration von einem Tierarzt durchführen.
Aufnahme eines Kleintiers mit Gesundheitszeugnis
Kaninchen benötigen eine gültige Impfung gegen Myxomatose und RHD. Zudem muss gesichert sein, dass keines der Tiere trächtig ist durch die bisherige Haltung. Exotische Tiere sollten von einem erfahrenen Tierarzt mit Fachkenntnissen voruntersucht werden.
Nach der Übereignung können die Tiere nicht mehr besucht werden. Dadurch entwöhnt sich das Tier am schnellsten von den bisherigen Besitzern und die Trauerphase wird verkürzt.