Beschlagnahmung von Tieren

Es ist für uns als Tierschützer eine unzumutbare Situation, die wir nicht mehr akzeptieren.

Seit 7 Monaten sitzen bei uns über 20 Welpen in Zwangshaft.

Die Rechtslage ist derzeit absolut kontraproduktiv zum Tierschutz.

  1. Fortnahme nach § 16a TierSchG: auch diese ist erstmal nur vorläufig. Stellt sich aber heraus, dass der Halter seine Tiere unter keinen Umständen mehr halten kann (weil er z.B. ein Tierhalteverbot hat), kann die Behörde einen Notverkauf mit Zwangsversteigerung durch einen Gerichtsvollzieher anordnen. Das natürlich insbesondere wenn den Tieren Schaden durch weiteres zuwarten drohen würde.
    Während eines laufenden Gerichtsverfahrens dürften der Behörde aber hier die Hände gebunden sein, da das Gericht ja die Rechtmäßigkeit des Grundbescheids überprüft.
  2. Einziehung nach § 19 TierSchG: Aus Sicht der Tierschützer wäre die Einziehung, also dauerhafte Enteignung, der richtige Schritt. Diese kann von der Behörde verfügt werden, wenn ein Tier von einer Tierquälerei oder auch Ordnungswidrigkeit nach dem TierSchG betroffen ist.
    Auch dies kann aber erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgen. Eine vorläufige Einziehung gibt es nicht. Das heißt dass eine solche Entscheidung nicht während eines Gerichtsverfahrens erfolgen kann.

Schauen Sie sich unseren Beitrag auf RegioTV dazu an:
https://www.regio-tv.de/mediathek/video/verwahrloste-hundewelpen-tierheim-ulm-wartet-seit-monaten-auf-entscheidung/

Wir verlangen vom Gesetzgeber für beschlagnahmte Tiere eine schnelle Lösung zu finden, d.h. tierschutzgerecht – schnelle Übereignung an das Tierheim, damit die Tiere keinen Schaden nehmen, der sich zwangläufig über die Monate lange, manchmal über Jahre dauernde Unterbringung einstellt. Sonst müssen wir aus Tierschutzgründen die Aufnahme von beschlagnahmten Tieren verweigern.

Ungeachtet der Kosten, die diese Beschlagnahmungen verursachen, wie erhöhte Tierarzt-und Pensionskosten, lassen wir uns zukünftig keine Zwangsmaßnahmen mehr von den Behörden aufoktroyieren, die gegen den Tierschutz verstoßen!

Tierheime müssen Druck auf den Gesetzgeber ausüben, sonst ändert sich nichts für die Tiere.

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende für Tierarztkosten.

 

Fotos: Copyright Andreas Bruckner

(UL) A8 Dornstadt – Zoll stoppt Welpentransport – Copyright: Andreas Bruckner